bewilligten Grundrissplan Erdgeschoss vom 11. Dezember 2003 zu sehen ist. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Schacht auf der Ostseite nur 1.20 m tief ist, wie aus dem letzten rechtskräftig bewilligten Ostfassadenplan vom 11. Dezember 2003 hervorgeht. Mit Blick auf die strittige, aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, die auf der Nordseite gegenüber lärmempfindlichen Orten abgewandt ist und deutlich weiter weg von lärmempfindlichen Räumen des Wohnhauses der Beschwerdegegner entfernt liegt, würde sich die Lärmsituation bei der Innenaufstellung im Bastelraum insgesamt nicht verbessern, sondern verschlechtern.