Ebenso würde sich bei einer allfälligen Aufstellung im Baselraum die Lärmsituation insgesamt nicht verbessern. Die Anforderungen der LSV müssen gemäss der Vollzugshilfe 6.21 des Cercle Bruit grundsätzlich auch beim eigenen Wohnhaus eingehalten werden.38 Die Lichtschächte des Bastelraums auf der Ost- oder Südseite, aus denen die Schallenergie des Innengeräts dringen würde, lägen in unmittelbarer Nähe zu lärmempfindlichen Räumen im Erdgeschoss des Wohnhauses der Beschwerdegegner, namentlich dem Wohnzimmer, wie aus dem letzten rechtskräftig 37 Vgl. linkes Foto des Bastelraums auf der Seite 2 der Beilage 2 zur Beschwerdeantwort vom 20. Dezember 2024 in