Hinzu kommt, dass bei einer allfälligen Aufstellung der Luft-Wasser-Wärmepumpe im ehemaligen Tankraum mindestens ein luftseitiger Anschluss auf der Westseite liegen würde. Damit würde sich, wie bereits ausgeführt, die Aussenlärmsituation nicht um mehr als 3 dB verbessern (vgl. Erwägung 6f). Gestützt auf Art. 7 Abs. 3 LSV scheidet eine Innenaufstellung im ehemaligen Tankraum auch aus diesem Grund aus.