g) Schliesslich ist anzumerken, dass der vom Beschwerdeführer erwähnte Gerätetype WPL 17 IKCS von der Herstellerfirma B.________ nur für Neubauten, nicht aber für die Beheizung von Bestandesbauten empfohlen wird.34 Soweit der Beschwerdeführer für die Innenaufstellung auf den genannten Gerätetype verweist, kann er daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten. Für die Beheizung von Bestandesbauten wie dem Wohnhaus der Beschwerdegegner mit einer Energiebezugsfläche von 168 m2 empfiehlt die Firma B.________ für die Innenaufstellung nur Sole-Was- ser-Wärmepumpen.35