von einer einfachen baulichen Lösung gesprochen werden. Das Luftkanalsystem wäre mit beträchtlichen Kosten verbunden. Zudem ist die Westseite des Wohnhauses der Beschwerdegegner nur schwer zugänglich. Die Grabarbeiten im westseitigen Bereich des Gebäudes sind somit kostenintensiver als die Abgrabung der Böschung auf der Nordseite. Diese Variante wäre auch unpraktisch, da die Ansaug- und Ausblastürme den Durchgang auf der Westseite erschweren würden.