Selbst wenn sich das bestehende Fenster im Kellerraum für einen luftseitigen Anschluss eignen würde – was hier aufgrund der Abmessungen fraglich ist –, wäre für eine Innenaufstellung in jedem Fall ein zweiter Aussenmauerdurchbruch von mindestens rund 0.40 m Breite und 0.40 m Länge erforderlich. Denn das bestehende Fenster kann aus technischen Gründen (thermischer Kurzschluss) nicht gleichzeitig als Ansaug- und Ausblasöffnung verwendet werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Anschluss der Luftkanäle an einen gemeinsamen Lichtschacht möglich wäre. Um einen thermischen Kurzschluss zu verhindern, wäre indessen eine Ansaugung über Eck am geeignetsten.