Die hausinterne Erschliessungsfläche mit Gang und Treppe fällt aus Praktikabilitätsgründen von vornherein für eine Innenaufstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ausser Betracht. Aus dem letzten rechtskräftig bewilligten Grundrissplan vom 11. Dezember 2003 und den Fotos in den Akten ergibt sich weiter, dass nicht der Kellerraum, sondern der ehemalige, fensterlose Tankraum direkt an der süd- und westseitigen Aussenwand liegt. Die Annahme des Beschwerdeführers in der Option 3 der Innenaufstellung (vgl. Beilage 2 zur Beschwerde vom