d) Der Beschwerdeführer ist zusammengefasst der Meinung, dass es im Kellergeschoss vier einfach realisierbare Optionen für die Innenaufstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe gebe. Diese seien im Verhältnis zu der strittigen aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe kostengünstiger, da aufwendige Grabarbeiten, Hangbefestigungen und Fundamenterstellungen hinfällig wären. Auch das Gerät sei kostengünstiger, da keine zwei (Split-) Geräte benötigt würden. Die vier Optionen für eine allfällige Innenaufstellung hat der Beschwerdeführer in der Beilage 2 seiner Beschwerde vom 27. November 2024 in Grundrissplänen des Kellergeschosses dargestellt.