Allein durch diese baulichen Massnahmen würden Mehrkosten von rund CHF 10 000.00 anfallen, wie vergleichbare Fälle der BVD zeigen.26 Hinzu kämen bei der Innenaufstellung zusätzliche Mehrkosten für aufwendige Leitungsführungen innerhalb des Kellergeschosses zum Heizverteiler und zum Elektrotableau im Heizungsraum sowie gegebenenfalls das Versetzen von bestehenden Sanitäreinrichtungen und Kosten für Entfeuchtungsgeräte. Unter den gegebenen Umständen ist nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde davon ausgegangen ist, dass die Mehrkosten für die Innenaufstellung jene der Aussenaufstellung um mehr als ein Prozent der Investitionskosten überschreiten.