b) Wie der Beschwerdeführer zutreffend ausführt, waren für die Aussenaufstellung zwar auch zusätzliche bauliche Massnahmen nötig. Es mussten kleine Wandöffnungen für die hydraulischen und elektrischen Anschlüsse geschaffen, die Böschung abgetragen, ein Betonfundament erstellt, die Böschung mit Blocksteinen ausgekleidet und Grabarbeiten für das Verlegen der Versorgungsleitung durchgeführt werden. Im Vergleich zu einer möglichen Innenaufstellung der Luft-Wasser- Wärmepumpe sind diese baulichen Massnahmen für die strittige Aussenaufstellung jedoch weit weniger umfangreich und kostengünstiger.