In der Praxis gelten Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem Schallleistungspegel von rund 59 dB(A) oder weniger als leise.23 Weitere emissionsbegrenzende Massnahmen hat die Gemeinde hingegen verworfen. Eine Innenaufstellung hat sie aus Gründen der Verhältnismässigkeit (mehr als ein Prozent der Investitionskosten der Wärmepumpe) und ein anderer Aussenstandort aufgrund der bereits lärmoptimierten Standortwahl oder längeren Leitungen verworfen. Die Frage, ob die Gemeinde die Innenaufstellung und einen anderen Aussenstandort zu Recht verworfen hat, ist Gegenstand der nachfolgenden Erwägungen 6 und 7. Dabei ist die Frage so zu beurteilen, als wäre die strittige Luft-Wasser-Wärmepumpe noch nicht