LSV, der unter anderem den Lärm von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen regelt, gilt für die betroffenen Grundstücke der Empfindlichkeitsstufe II ein Planungswert von 55 dB(A) am Tag und von 45 dB(A) in der Nacht. Der Lärmschutznachweis vom 21. März 2022 zeigt, dass der Planungswert nachts von 45 dB(A) an den relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft mit 32.4 dB(A) mit grosser Reserve eingehalten ist.15 Dies wird durch den Fachbericht Immissionsschutz des AUE vom 10. Mai 2022 bestätigt und ist auch zwischen den Parteien unbestritten.16 5. Allgemeines zum Vorsorgeprinzip