Zudem sind hier bezüglich der Parzelle Nr. N.________ die strassenbaurechtlichen Abstandsvorschriften anwendbar (vgl. Erwägung 8d), welche den reglementarischen Grenzabständen vorgehen. Eine schriftliche Vereinbarung zum Näherbau berechtigt nicht, den Strassenabstand zu unterschreiten. Dafür ist eine Ausnahmebewilligung nach Art. 81 SG nötig. Weitere Ausführungen zur Thematik der Zustimmungserklärungen nach Art. 27 Abs. 4 BewD und des Näherbaus erübrigen sich damit. 10 Vgl. Archivakten BVD 110/2023/158, Stellungnahme der Gemeinde Toffen vom 23. Oktober 2023, Ziffer 2. 11 Gemeindebaureglement der Einwohnergemeinde Toffen vom 31. August 2015 mit Änderungen, genehmigt durch