b) Mit Instruktionsverfügung vom 9. Januar 2025 hat die BVD dem Beschwerdeführer die Zustimmungserklärung der Eigentümerschaft der Parzelle Nr. N.________ zugestellt. Der Beschwerdeführer hatte damit die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. Dem Anliegen des Beschwerdeführers wurde damit Rechnung getragen.