Die Annahme des Beschwerdeführers, bei der fraglichen Luft-Was- ser-Wärmepumpe handle es sich um ein sogenanntes «Splitgerät» mit einer Aussen- und einer Inneneinheit, ist falsch (vgl. Erwägung 6j). Die Ausblasrichtung der Luft-Wasser-Wärmepumpe ist gegen den Garagenvorplatz und die L.________strasse gerichtet. Die Böschung, in welche die Luft-Wasser-Wärmepumpe integriert wurde, erstreckt sich vom obenliegenden Hauszugangsweg, der auf einer Höhe von 581.77 m.ü.M. liegt, bis zum Garagenvorplatz. Dieser liegt auf einer Höhe von 579.23 m.ü.