c) Den Akten zufolge präsentiert sich der Sachverhalt bezüglich des Baus der strittigen Luft- Wasser-Wärmepumpe wie folgt: Die Beschwerdegegner haben die Luft-Wasser-Wärmepumpe des Typs «B.________, WPL-A 07 HK 230 Premium» in einer Entfernung von rund 1.20 m zur Nordfassade ihres Wohnhauses in die bestehende Böschung gebaut. Dabei handelt es sich um eine «reine» aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe, wie dem technischen Datenblatt in den Akten zu entnehmen ist.8 Die Annahme des Beschwerdeführers, bei der fraglichen Luft-Was- ser-Wärmepumpe handle es sich um ein sogenanntes «Splitgerät» mit einer Aussen- und einer Inneneinheit, ist falsch (vgl. Erwägung 6j).