5 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0). 3/31 BVD 110/2024/162 2. Sachverhalt und Ausgangslage a) Im Schreiben vom 5. März 2025 rügt der Beschwerdeführer erstmals, die Gemeinde habe den Sachverhalt bezüglich Innenaufstellung (Vorsorgeprinzip) und Vereisungsgefahr unvollständig und unrichtig ermittelt. Daraus folgert er, dass die Gemeinde die Vorschrift von Art. 18 Abs. 1 VRPG6, wonach die Behörden den Sachverhalt von Amts wegen feststellen, mehrfach verletzt habe.