c) Erste Voraussetzung der Beschwerdelegitimation ist die formelle Beschwer. Sie verlangt, dass die beschwerdeführende Partei am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen hat. Diese Voraussetzung ist erfüllt. Der Beschwerdeführer hat sich mit Einsprache vom 15. April 2024 am vorinstanzlichen Verfahren beteiligt und ist dabei mit seiner Einsprache nicht durchgedrungen. Der Beschwerdeführer ist somit formell beschwert.