Die Beschwerdegegner beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 20. Dezember 2024 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Mit Verfügung vom 9. Januar 2025 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, dass es die Archivakten des Verfahrens BVD 110/2023/158 beiziehe und bei der Gemeinde die Akten des Baubewilligungsverfahrens eBau Nr. 2022.43/888724 einhole. Mit gleicher Verfügung stellte es dem Beschwerdeführer die Zustimmungserklärungen der Eigentümerschaft der Parzelle Nr. N.________ zu und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zur Frage der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu äussern.