4. Gegen diesen Bauentscheid reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. November 2024 Beschwerde bei der BVD ein. Er beantragt, die Baubewilligung sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Zusammengefasst rügt er, die Prüfung von Alternativstandorten im Innen- wie auch im Aussenbereich sei nicht rechtmässig erfolgt. Auch seien keine Gründe vorgebracht worden, die eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands rechtfertigen liessen. Schliesslich bringt er vor, die Zustimmungen für ein Näherbaurecht seien bis heute nicht offengelegt worden.