Der Beschwerdeführer und die Beschwerdegegner reichten mit Eingaben vom 8. Mai 2024, 24. August 2024 und 9. September 2024 weitere Stellungnahmen ein. Mit Bauentscheid vom 28. Oktober 2024 erteilte die Gemeinde Toffen erneut die Baubewilligung und zusätzlich die Ausnahmebewilligung nach Art. 81 Abs. 2 SG4 für das Bauen im Strassenabstand.