In seiner Stellungnahme vom 8. April 2024 hielt das AUE in eBau fest, dass die im Fachbericht Immissionsschutz vom 10. Mai 2022 gemachte Beurteilung und die darin definierte Auflage Gültigkeit behalten.3 Mit Eingabe vom 15. April 2024 erhob der Beschwerdeführer Einsprache gegen das Vorhaben. Mit Schreiben vom 24. April 2024 nahmen die Beschwerdegegner Stellung zur Einsprache. Der Beschwerdeführer und die Beschwerdegegner reichten mit Eingaben vom 8. Mai 2024, 24. August 2024 und 9. September 2024 weitere Stellungnahmen ein.