3. Daraufhin reichten die Beschwerdegegner am 28. Februar 2024 für die erstellte Luft-Was- ser-Wärmepumpe ein (zweites) nachträgliches Baugesuch sowie ein Ausnahmegesuch für das Bauen innerhalb des Bauverbotsstreifens ein. Nach Prüfung der Vollständigkeit der Baugesuchunterlagen wurde das Baugesuch in den Ausgaben vom 14. März 2024 und 21. März 2024 im Anzeiger Gürbetal Längenberg Schwarzenburgerland publiziert. In seiner Stellungnahme vom 8. April 2024 hielt das AUE in eBau fest, dass die im Fachbericht Immissionsschutz vom 10. Mai 2022 gemachte Beurteilung und die darin definierte Auflage Gültigkeit behalten.3