2. Mit Eingabe vom 25. September 2023 reichte der Beschwerdeführer, Eigentümer des südlich angrenzenden Grundstücks, eine nachträgliche Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein.2 Die BVD hiess die Beschwerde mit Entscheid vom 5. Dezember 2023 gut, hob den Bauentscheid der Gemeinde Toffen vom 13. Mai 2022 auf und wies die Sache wegen einer Gehörsverletzung und mangelnder Entscheidreife zurück an die Gemeinde zur Fortsetzung des Verfahrens.