6.1 Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von CHF 1500.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 6.2 Der Beschwerdegegnerin werden Verfahrenskosten von CHF 1500.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 7. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von CHF 4650.45 (inkl. Auslagen) zu ersetzen.