4.1 Ein Plansatz der Projektänderung vom 14. Oktober 2024 (mit Eingangsstempel der BVD vom 16. Oktober 2024) geht an die Gemeinde Worb. Ein Plansatz der Projektänderung vom 14. Oktober 2024 (mit Eingangsstempel der BVD vom 6. März 2025) geht an die Beschwerdegegnerin (bewilligt sind nur die in Dispositiv-Ziff. III.2 genannten Unterlagen). Hinweis: Der Plansatz mit Eingangsstempel der BVD vom 6. März 2025 wurde dem Beschwerdeführer zugestellt und von diesem nicht vollständig, d.h. ohne die Lärmbeurteilung Projektänderung der O.________ AG vom 9. Oktober 2024 retourniert. Der Plansatz für die Beschwerdegegnerin wurde