- Die drei Hochstammbäume entlang der I.________strasse müssen einen Strassenabstand von mindestens 3.00 m einhalten. Sie sind zu verschieben oder durch andere einheimische Bäume zu ersetzen. - Für die Artenauswahl der Bepflanzung ist mit der Fachstelle Umwelt der Gemeinde Kontakt aufzunehmen. Vor der Ausführung ist ein aktualisierter Umgebungs- und Bepflanzungsplan der Gemeinde zur Genehmigung zuzustellen. - Vor Baubeginn sind die Details zur Materialisierung dem Fachausschuss nochmals vorzulegen.