Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin macht mit Kostennote vom 7. Juli 2025 Parteikosten von CHF 9300.90 geltend (Honorar CHF 9030.00, Auslagen CHF 270.90). Die Kostennote gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Analog zur Verteilung der Verfahrenskosten hat der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin die Hälfte der Parteikosten, ausmachend CHF 4650.45 (inkl. Auslagen), zu ersetzen.