Vor Baubeginn seien die Brandschutzpläne anzupassen und dem Feueraufseher physisch oder im eBau zuzustellen. Auch gemäss der Kontrolle des Energienachweises vom 2. Mai 2025 kann die Projektänderung unter Bedingungen bewilligt werden. Ferner erteilte die Gemeinde mit Amtsbericht vom 22. April 2025 die Gewässerschutzbewilligung unter Bedingungen und Auflagen. Die Projektänderung erweist sich unter Einhaltung der Bedingungen und Auflagen dieser Amts- und Fachberichte als bewilligungsfähig. Dispositiv-Ziff. D.3 wird entsprechend mit den im Beschwerdeverfahren eingeholten Amts- und Fachberichten aktualisiert. 10. Kosten