Die Ausgestaltung der Bepflanzungen und der Möblierungselemente der Spiel- und Aufenthaltsbereiche geht aus der Umgebungsgestaltung vom 27. Februar 2025 nicht im Detail hervor. Mit einer Auflage, wonach die Sichtfelder in einem Höhenbereich zwischen 0.6 m und 3.0 m, gemessen ab Terrainhöhe des Strassenanschlusses oder Parkplatzes, frei zu halten sind, ist die Verkehrssicherheit der Strassenanschlüsse aber genügend gewährleistet.67 Im Dispositiv des angefochtenen Entscheids fehlt die Erteilung der Strassenanschlussbewilligung. Der angefochtene Entscheid wird deshalb von Amtes wegen mit der Strassenanschlussbewilligung und folgender Auflage ergänzt: