b) Die Leiterin der Polizeiabteilung der Gemeinde hat in ihrem Mitbericht Strassenanschluss vom 22. Juni 2023 dem Strassenanschluss unter der Auflage zugestimmt, dass innerhalb des erforderlichen Sichtfeldes Hindernisse wie z.B. Hecken eine Höhe von 60 cm, gemessen ab Terrainhöhe des Strassenanschlusses oder Parkplatzes, nicht überschreiten dürfen.66 Auf der Umgebungsgestaltung vom 27. Februar 2025 sind die Sichtfelder der Einstellhallenausfahrt, des IV- Parkplatzes und der Besucherparkplätze ausgewiesen. Die Ausgestaltung der Bepflanzungen und der Möblierungselemente der Spiel- und Aufenthaltsbereiche geht aus der Umgebungsgestaltung vom 27. Februar 2025 nicht im Detail hervor.