a BauV je Wohnung mindestens zwei Veloabstellplätze erforderlich. Bei insgesamt 30 Wohnungen (vgl. den Wohnungsspiegel vom 28. Februar 2025) sind für das Wohnen im Minimum 60 Veloabstellplätze vorzusehen. Je 100 m2 Geschossfläche für Arbeiten, Gewerbe, Dienstleistungen, Hotel sind ebenfalls zwei Veloabstellplätze erforderlich (Art. 54c Abs. 1 Bst. b BauV). Gemäss Wohnungsspiegel vom 28. Februar 2025 sind im Haus A und B Gewerbeflächen von insgesamt 319.12 m2 geplant. Dies erfordert somit weitere sechs Veloabstellplätze. Vorliegend sind exakt 66 Veloabstellplätze geplant.