21/32 BVD 110/2024/15 sind über die I.________strasse erschlossen. Die I.________strasse mündet an ihrem südlichen Ende in die H.________strasse. Im Norden mündet die I.________strasse in die L.________strasse, wobei von Letzterer via die M.________strasse wiederum die H.________strasse erreicht werden kann. Auch aus den Akten ist nicht ersichtlich, dass Wendemanöver auf dem Wendeplatz der I.________strasse erforderlich sein sollten. 6. Strassenabstand