Zudem verläuft die I.________strasse gerade und übersichtlich.49 Soweit der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme vom 26. Juni 2025 erklärt, sämtliche von den Bauparzellen ein- oder ausfahrenden Fahrzeuge müssten auf dem Wendeplatz der I.________strasse wenden, ist unklar, was er daraus zu seinen Gunsten ableiten will. Die Bauparzellen und insbesondere auch die Besucherparkplätze 46 Vgl. die Umgebungsgestaltung vom 13. April 2023 (bewilligt am 22. Dezember 2023) 47 Vgl. die Umgebungsgestaltung vom 9. Oktober 2024 und die Umgebungsgestaltung vom 27. Februar 2025 48 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 12 N. 15 49 Vgl. zum Ganzen die Umgebungsgestaltung vom 27. Februar 2025