b) In Zusammenhang mit den Besucherparkplätzen fordert der Beschwerdeführer weiter eine Versetzung derselben an die Südseite entlang der H.________strasse. Er begründet dies einerseits damit, dass auf der Nordseite keine Möglichkeit für weitere Besucherparkplätze bestehe, da der kleine Grenzabstand einzuhalten sei. Andererseits seien die Besucherparkplätze mit Blick auf die angestrebte publikumsintensive Nutzung der neuen Überbauung zwingend so anzulegen, dass die Besucher die Parkplätze schnell fänden (ohne grossen Suchverkehr und ohne andere Liegenschaften und deren Parkplätze zu belasten).