Die Fachstelle Lärmschutz des TBA hat mit Stellungnahme vom 19. Mai 2025 die in den Lärmgutachten der O.________ AG vom 5. April 2023 und vom 9. Oktober 2024 angewandte Loggiawirkung in den Obergeschossen im Übrigen nicht beanstandet. Nach dem Gesagten kann deshalb auf die «Beurteilungspegel mit Loggia» im Lärmgutachten vom 5. April 2023 abgestellt werden. Gemäss Lärmgutachten der O.________ AG vom 5. April 2023 beläuft sich der Beurteilungspegel mit Loggia beim Haus A am Tag auf maximal 63.4 dB(A) und in der Nacht auf maximal 54.4 dB(A). Beim Haus B beläuft sich der Beurteilungspegel mit Loggia am Tag auf maximal 64.8 dB(A) und in der Nacht auf maximal 55.2 dB(A).