Zudem sind geschlossene Brüstungen (ohne offene Fugen) und eine schallabsorbierende Verkleidung der Decken mit dem Wert α≥4 dB der Loggien im Erdgeschoss des Hauses B vorgesehen (vgl. Grundriss Erdgeschoss - 1. OG Obergeschoss vom 5. Juni 2025). Damit sind die von der Fachstelle Lärmschutz des TBA in ihrer Stellungnahme vom 19. Mai 2025 schlüssig dargelegten Voraussetzungen für die Loggiawirkung erfüllt, womit bei den Loggien im Erdgeschoss des Hauses B von einer schallreduzierenden Wirkung von 3.5 dB(A) ausgegangen werden kann. Die Fachstelle Lärmschutz des TBA hat mit Stellungnahme vom 19. Mai 2025 die in den Lärmgutachten der O._____