Zu prüfen bleibt, ob die Immissionsgrenzwerte in der Mitte der offenen Fenster bei den lärmempfindlichen Ess- und Wohnbereichen aufgrund der vorgelagerten Loggien eingehalten werden können. Die Loggien im Erdgeschoss des Hauses B sollen gemäss den Ansichten Süd und Nord vom 5. Juni 2025 halbseitig (auf der Seite des dahinterliegenden, öffenbaren Fensters des Ess- und Wohnbereiches) verglast werden. Zudem sind geschlossene Brüstungen (ohne offene Fugen) und eine schallabsorbierende Verkleidung der Decken mit dem Wert α≥4 dB der Loggien im Erdgeschoss des Hauses B vorgesehen (vgl. Grundriss Erdgeschoss - 1. OG Obergeschoss vom 5. Juni 2025).