Die Wohneinheiten HB-1-4 und HB-(2-3)-4 weisen im Vergleich zu den von der Fachstelle Lärmschutz des TBA bemängelten Grundrissen vom 28. Februar 2025 zwar nach wie vor eine undefinierte dünne Linie zwischen den Küchen und den Ess- und Wohnbereichen auf. Aus der Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 11. Juni 2025 geht aber hervor, dass sie sämtliche Küchen beim Haus B mit einer Schiebetüre von den Ess- und Wohnbereichen abgrenzen wollte. Die entsprechende Anpassung auf den Grundrissplänen ging bei den Wohneinheiten HB-1-4 und HB-(2-3)-4 wohl vergessen.