Die Küchen an den Südfassaden der Häuser A und B sind weniger oder genau 10 m2 gross. Beim Haus A werden die Küchen gemäss der letzten Projektänderung vom 11. Juni 2025 – wie von der Fachstelle Lärmschutz des TBA in seiner Stellungnahme vom 19. Mai 2025 gefordert – von den Ess- und Wohnbereichen mit raumhohen Innenverglasungen baulich abgetrennt (vgl. Grundrisse Erdgeschoss - 1. OG Obergeschoss vom 5. Juni 2025). Gemäss Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 11. Juni 2025 werden die Küchen beim Haus B räumlich durch eine Schiebetüre von den Ess- und Wohnbereichen getrennt.