So ist gemäss der Vollzugshilfe 3.31 «Fragen und Antworten zum Modell sonROAD18» vom 15. Dezember 2022 der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute cercle bruit43 für die Beurteilung des Strassenlärms seit 1. Juli 2023 sonROAD18 zu verwenden. Insbesondere hat denn auch die Fachstelle Lärmschutz des TBA in ihrer Stellungnahme vom 19. Mai 2025 die Ermittlung der Beurteilungspegel nicht beanstandet. Soweit der Beschwerdeführer mit seinem Vorbringen, der Strassenlärm werde aufgrund der Position der Häuser A und B reflektiert und mehrfach zwischen den Häusern A und B transportiert, eine falsche Ermittlung des Beurteilungspegels rügt, ist dieses somit unbegründet.