g) Die Lärmgutachten der O.________ AG vom 5. April 2023 und vom 9. Oktober 2024 sind hinsichtlich des Strassenlärms plausibel und nachvollziehbar. Der Strassenlärm wurde anhand der Verkehrszahlen aus dem Jahr 2017 hochgerechnet. Die Beurteilungspegel wurden gemäss dem aktuellen Stand der Technik ermittelt. So ist gemäss der Vollzugshilfe 3.31 «Fragen und Antworten zum Modell sonROAD18» vom 15. Dezember 2022 der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute cercle bruit43 für die Beurteilung des Strassenlärms seit 1. Juli 2023 sonROAD18 zu verwenden.