Fugen zwischen Einzelelementen müssen frontal und seitlich zur Lärmquelle schalldicht verbunden (verkittet) werden. - Die Loggiadecken müssen schallabsorbierend ausgekleidet werden (Schallabsorption DLαNRD ≥ 4dB gemäss EN 1793-1:2017 beziehungsweise mindestens Schallabsorptionsklasse C nach EN ISO 11654:1997). - Die getroffenen Massnahmen müssen in den Bauplänen ersichtlich sein.