- Die Oberkante der Brüstung muss mindestens 3 m über dem Strassenniveau liegen. - Kann dies nicht gewährleistet werden, muss die Loggia-Öffnung mindestens halbseitig verglast werden (auf der Seite der öffenbaren Fenster). - Die Brüstungen und Verglasungen müssen vollständig schalldicht ausgestaltet werden (z.B. massiv oder mindestens 6 mm starkes Glas). Fugen zwischen Einzelelementen müssen frontal und seitlich zur Lärmquelle schalldicht verbunden (verkittet) werden.