Dies ist beim vorliegenden Bauvorhaben nicht der Fall (offene Durchreiche) oder nicht klar ersichtlich (undefinierte dünne Linie). Damit ein Raum als lärmunempfindlich eingestuft werden kann, muss dieser baulich und akustisch klar von lärmempfindlichen Räumen abgetrennt sein. Dies muss auch in den Plänen ersichtlich sein.