f) Die Fachstelle Lärmschutz des TBA beurteilte die Projektänderungen vom 14. Oktober 2024 und vom 4. März 2025 mit Stellungnahme vom 19. Mai 2025. Da die Lage der Baukörper und die 16/32 BVD 110/2024/15 Abstände zur Kantonsstrasse unverändert geblieben seien, könne bezüglich Lärmbelastungen und Wirkungen der Massnahmen auf die Aussagen im Lärmgutachten vom 5. April 2023 der O.________ AG abgestützt werden. Weiter erklärte die Fachstelle Lärmschutz Folgendes: