Weiter blieben die Wirkungen der Loggias bei den Südfassaden mit denselben Voraussetzungen trotz geringfügig angepassten Dimensionen identisch zum Lärmgutachten vom 5. April 2023. Die Immissionsgrenzwerte könnten neu an allen Fenstern von lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden. Es seien zudem mindestens die folgenden, erhöhten Anforderungen an die Schalldämmung der Aussenhülle (De) nach Norm SIA 181, Ausgabe 2020, zu erfüllen: - Haus A: De von 37 dB(A) - Haus B: De von 38 dB(A) - Die Schalldämmwerte für die Fenster an der Südfassade sind entsprechend zu dimensionieren.