e) In ihrem Lärmgutachten vom 9. Oktober 2024 stützte sich die O.________ AG wiederum auf die Verkehrszahlen aus dem Jahr 2017 und rechnete diese auf das Jahr 2024 auf. Je nach Fahrbahnbelag belaufen sich die Beurteilungspegel am Tag auf zwischen 80.6 und 81.3 dB(A) und in der Nacht auf zwischen 71.6 und 72.2 dB(A). Die O.________ AG erklärte, es gälten demzufolge weiterhin die im Lärmgutachten vom 5. April 2023 aufgeführten Beurteilungspegel, sofern sie auf die angepassten Grundrisse übertragbar seien. Weiter blieben die Wirkungen der Loggias bei den Südfassaden mit denselben Voraussetzungen trotz geringfügig angepassten Dimensionen identisch zum Lärmgutachten vom 5. April 2023.