Aufgrund der Loggiawirkung kam die O.________ AG zum Schluss, dass sich die Beurteilungspegel tagsüber auf zwischen 56.6 dB(A) und 64.8 dB(A) und die Beurteilungspegel nachts auf zwischen 47.7 dB(A) und 55.2 dB(A) belaufen und die Immissionsgrenzwerte bei den hinter den Loggien liegenden Fenstern damit eingehalten werden können.