- Die Brüstungen müssen bis mindestens auf einer Höhe von 1.2 m vollständig schalldicht ausgestaltet werden (z.B. massiv oder mindestens 6 mm starkes Glas). - Fugen zwischen Einzelelementen müssen frontal und seitlich zur Lärmquelle schalldicht verbunden (verkittet) werden. Fassadenanschliessend sind stumpf gestossene offene Fugen von höchstens 3 mm zulässig. - Die Balkonuntersichten und Loggiadecken werden schallabsorbierend ausgekleidet (Schallabsorption DLαNRD ≥ 4 dB gemäss EN 1793-1:2017 beziehungsweise mindestens Schallabsorptionsklasse C nach EN ISO 11654:1997).